HOYNG ROKH MONEGIER bietet seinen Mandanten an sämtlichen Standorten Beratung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes einschließlich Patente, Geschäftsgeheimnisse, Marken, Urheberrechte und Designs sowie in allen angrenzenden Bereichen, wie beispielsweise im Arzneimittelzulassungsrecht, im Wettbewerbsrecht, im Medien- und Werberecht sowie zu sämtlichen Verträgen mit Bezug zu gewerblichen Schutzrechten.
Unsere Schwerpunkte
Unified Patent Court
Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation
EuGH und Verfahren vor den obersten Gerichtshöfen
Urheberrecht
Life Science Regulatory
Patente
Marken und Designs
Unlauterer Wettbewerb und Geschäftsgeheimnisse
Lizenzierung und Übertragung gewerblicher Schutzrechte
Luft- und Raumfahrt, Automotive & Marineindustrie
Biotechnologie und Biologika
Chemie
Elektronik, Halbleiter, Computer und Software
Pharmazeutika
Anlagen- und Maschinenbau
Telekommunikation, ICT und Standards
Einzelhandel & Konsumgüter
Einzelhandel & Konsumgüter
Media
Medizinische Geräte und Diagnostik
Awards & Rankings
Case Studies
Lundbeck v. Tiefenbacher et al. – escitalopram
1972 synthetisierte das dänische Pharmaunternehmen H. Lundbeck A/S eine organische Verbindung namens Citalopram. Es wurde festgestellt, dass Citalopram als selektiver Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI) eine signifikante antidepressive Wirkung hat. Das neue Medikament wurde 1989 von Lundbeck unter dem Markennamen Cipramil® auf den Markt gebracht und war sehr erfolgreich.
ASML und Carl Zeiss SMT v. Nikon – Immersionslithographie
ASML Netherlands BV ist der weltweit größte Hersteller von Lithographiemaschinen, die bei der Herstellung von Computerchips eingesetzt werden. Die High-Tech-Lithografiemaschinen von ASML produzieren Computerchips mit einer Präzision im Nanometerbereich (ein Nanometer ist etwa 100.000 Mal dünner als eine Strähne menschlicher Haare).
Website Sperrverfügungen in Europa
Im Jahr 2012 erhielt HOYNG ROKH MONEGIER im Namen einiger Filmstudios (vertreten durch die Anti-Piraterie-Organisation BREIN) die erste Website-Sperrverfügung in den Niederlanden. In der Berufung wurde die Verfügung aufgrund einer fehlerhaften Anwendung des Gesetzes durch das Berufungsgericht ausgesetzt. Gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts wurde erfolgreich Berufung beim Obersten Gerichtshof der Niederlande und anschließend beim Gerichtshof der Europäischen Union eingelegt – und von diesem aufgehoben. Im Januar 2018 errang HOYNG ROKH MONEGIER einen weiteren wichtigen Sieg für dieselben Filmstudios, diesmal koordiniert von der Motion Picture Association (MPA ): die erste Webseiten-Sperrverfügung in Spanien für die Filmindustrie. Die spanische Entscheidung wurde nicht angefochten und ist damit rechtskräftig geworden.