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C. Thomas Becher ist Patentanwalt und European Patent Attorney mit über zwanzig Jahren Erfahrung in der Beratung und Vertretung in streitigen wie nichtstreitigen Patentangelegenheiten. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in komplexen, grenzüberschreitenden Auseinandersetzungen sowie in strategisch abgestimmten Einspruchs- und Beschwerdeverfahren, einschließlich Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht.
Sein fachlicher Fokus liegt auf dem gewerblichen Rechtsschutz im Maschinenbau, insbesondere im Bereich der Medizintechnik und angrenzender Technologien. Thomas vertritt seine Mandanten bei der Durchsetzung und Verteidigung von Patenten und Gebrauchsmustern vor deutschen Gerichten und Patentbehörden, dem Europäischen Patentamt sowie dem Einheitlichen Patentgericht, häufig in parallel geführten Verfahren in mehreren Jurisdiktionen. Darüber hinaus berät er regelmäßig in Designangelegenheiten, oft in Verbindung mit wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen und entwickelt maßgeschneiderte Freedom-to-Operate-Strategien.
Auf der Grundlage seines Studiums des Maschinenbaus an der RWTH Aachen sowie seiner Forschungstätigkeit am MIT und am Fraunhofer-Institut für Produktionstechnologie (IPT) deckt seine Beratung ein breites Technologiespektrum ab. Dieses reicht von Implantaten und anderen Medizinprodukten über 3D-Druck, Druck- und Textiltechnik, Uhrmacherei und Automobiltechnik bis hin zu Konsumgütern des täglichen Bedarfs. Zu seinen Mandanten zählen sowohl international tätige Industrieunternehmen als auch innovative kleine und mittlere Unternehmen, die er bei Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren sowie beim streitverfahrensfesten Aufbau und der Weiterentwicklung ihrer Schutzrechtsportfolios unterstützt. Ein wesentlicher Teil seiner Arbeit besteht in der Koordination technisch anspruchsvoller Verfahren, bei denen Design-around-Strategien, kurze Innovationszyklen und eine effiziente Rechtsdurchsetzung von zentraler Bedeutung sind.
Thomas verfügt über umfassende Erfahrung in inter-partes-Verfahren, darunter Einsprüche, Beschwerdeverfahren, Nichtigkeitsklagen sowie verletzungsbezogene Maßnahmen. Er ist sowohl vor deutschen Zivilgerichten als auch vor den Einspruchsabteilungen und Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts regelmäßig tätig. Dabei betreut er häufig Verfahren, in denen Verletzungs-, Bestands- und einstweilige Rechtsschutzverfahren parallel geführt werden, ebenso wie Fälle, in denen Patente gemeinsam mit Gebrauchsmustern und Designs durchgesetzt werden. Neben der technischen und rechtlichen Argumentation gehört auch die Entwicklung pragmatischer Vergleichs- und Lizenzlösungen zu seinem Tätigkeitsfeld, insbesondere wenn wirtschaftlich tragfähige Ergebnisse unter engen zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen gefragt sind.
Thomas ist seit dem Jahr 2000 als deutscher Patentanwalt und seit 2001 als europäischer Patentanwalt zugelassen. Im Jahr 2012 war er Mitgründer des Düsseldorfer Standorts seiner früheren Kanzlei. Darüber hinaus ist er seit 2016 als Higher Courts Litigator für England und Wales qualifiziert und als Vertreter vor dem Einheitlichen Patentgericht zugelassen. Er ist aktives Mitglied zahlreicher nationaler und internationaler Berufsorganisationen, darunter die Patentanwaltskammer, epi, VDI, VPP, AIPLA, INTA und IPO, und tritt regelmäßig als Referent zu Fragen des deutschen und europäischen gewerblichen Rechtsschutzes auf.
Thomas arbeitet auf Deutsch, Englisch und Französisch und führt Mandatskommunikation, Verhandlungen und Verfahren routiniert in allen drei Sprachen. Diese Mehrsprachigkeit bildet eine wichtige Grundlage seiner Tätigkeit in internationalen und grenzüberschreitenden Mandaten.
Veröffentlichungen
Zitate und Empfehlungen
Fakten
Sprachen
Englisch, Deutsch, Französisch
Ausbildung
- Dipl.-Ing. Maschinenbau, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (1995)
- Patentanwalt (2000)
- European Patent Attorney (2001)
- Prozessbevollmächtigter für die Higher Courts in England und Wales (2016)
- Vertreter vor dem Einheitlichen Patentgericht (2023)
Schwerpunkte
Zulassung
2000
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