Dr. Ricarda Braun-Goecke

Senior Associate

Ricarda Braun-Goecke berät auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere in Fragen des Marken-, Wettbewerbs- und Designrechts. Sie vertritt nationale und internationale Mandanten in Verletzungsprozessen und besitzt umfangreiche Erfahrung in einstweiligen Verfügungsverfahren. Sie führt markenrechtliche Widerspruchs- und Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO).

Außergerichtlich berät sie zu Produkteinführungen, Werbekampagnen und bei vertragsrechtlichen Fragestellungen mit Bezug zum gewerblichen Rechtsschutz.

Ihre Mandanten sind überwiegend in den Bereichen Life Sciences, Konsumgüter und Designermöbel tätig.

Ricarda Braun-Goecke hat an der Bucerius Law School in Hamburg und an der Universidad de Buenos Aires studiert. Während ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Bucerius Law School hat sie ihre wirtschaftsstrafrechtliche Dissertation abgeschlossen.

Im Referendariat hat sie sich auf den gewerblichen Rechtsschutz konzentriert. Ricarda Braun-Goecke hat dabei Stationen in einer auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierten Kammer des Landgerichts Hamburg sowie am Hamburger und Londoner Standort einer internationalen Großkanzlei absolviert.

Vor ihrem Wechsel zu HOYNG ROKH MONEGIER war Ricarda Braun-Goecke als Rechtsanwältin in einer internationalen Großkanzlei auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig.

  • MANDATE (AUSZUG)
    • Vertretung eines führenden globalen Kosmetikunternehmens in marken- und wettbewerbsrechtlichen Verfahren
    • Vertretung eines führenden globalen Herstellers von pharmazeutischen Originalpräparaten in einer umfangreichen Reihe von Marken- und Wettbewerbsstreitigkeiten
    • Vertretung eines großen deutschen Pharma- und Kosmetikunternehmens in einer Reihe von wettbewerbsrechtlichen Verfahren
  • MITGLIEDSCHAFTEN
    • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht (GRUR)
    • Vereinigung von Fachleuten des Gewerblichen Rechtsschutzes (VPP)
  • VERÖFFENTLICHUNGEN
    • Braun: Hospitality-Einladungen für Amtsträger – Wann ist die Grenze zur Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme gemäß § 331 Abs. 1 StGB überschritten?, Sierke Verlag, 2017

Kontakt

Besucheradresse:

Steinstraße 20
40212 Düsseldorf
Germany

Anschrift:

Steinstraße 20
40212 Düsseldorf
Germany

Fakten

Sprachen

Deutsch, Englisch, Spanisch

Ausbildung

Bucerius Law School, Hamburg

Universidad de Buenos Aires

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

Zulassung

2017