Unlauterer Wettbewerb und Geschäftsgeheimnisse

Wir von HOYNG ROKH MONEGIER verfügen sowohl über die speziellen Fachkenntnisse als auch die notwendige Erfahrung, um einen optimalen Schutz der Interessen unserer Mandanten zu gewährleisten, wenn es um Nachahmerprodukte, irreführende Werbung oder den Missbrauch oder die widerrechtliche Aneignung von vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnissen geht.

Obwohl in Europa der Grundsatz des freien Wettbewerb gilt, bestehen für Unternehmen gleichwohl diverse gesetzliche Anforderungen zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs.

Die jeweiligen nationalen Vorschriften zur Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen aus unlauterem Wettbewerb unterscheiden sich von Land zu Land, sowohl innerhalb Europas als auch weltweit. HOYNG ROKH MONEGIER hilft seinen Mandanten dabei, diese Bestimmungen zu durchdringen und hierauf basierend die jeweils ideale Strategie festzulegen, sei es bereits vor der Markteinführung eines Produkts oder aber im Rahmen eines Rechtsstreits. Besonders wertvoll sind hierbei unsere Kenntnisse der Schnittstellen zwischen dem Recht des unlauteren Wettbewerbs einerseits und der medizinischen, regulatorischen, lebensmittelrechtlichen und anderweitigen sektorspezifischen Gesetzgebung andererseits.

Mit der Richtlinie (EU) 2016/943 wurde ferner die nationale Gesetzgebung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in der EU harmonisiert. Mit seinen Standorten in den meisten der wichtigen Mitgliedsstaaten ist HOYNG ROKH MONEGIER ideal aufgestellt, um einen effektiven Schutz vertraulicher Informationen und von Geschäftsgeheimnissen gegen Missbrauch oder widerrechtliche Aneignung in der EU zu bieten. Unsere Praxisgruppe entwickelt für die gesamte Bandbreite von Themen in diesem Bereich, wie z.B. Diebstahl durch Mitarbeiter, Computerbetrug und Verletzung von Vertraulichkeitsvereinbarungen, die jeweils passende wirksame Durchsetzungs- und Schutzstrategien.

  • MANDATE
    • Vertretung eines Unternehmens für Spezialchemikalien in einer Auseinandersetzung mit einem ehemaligen Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Weiternutzung firmeneigenen Know-hows bei die Konstruktion einer Extraktionssäule.
    • Aufbau und Durchsetzung eines Schutzprogramms für ein auffälliges Designs eines bekannten Kosmetikprodukts gegenüber Nachahmern und wesentlichen Wettbewerbern von der Markteinführung bis zur gerichtlichen Durchsetzung, wodurch wesentlich zum Erfolg des Produkts sowie zur Erhaltung seiner Einzigartigkeit am Markt beigetragen wurde.
    • Beratung und Unterstützung in einer Vielzahl von Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs im Zusammenhang mit Medizinprodukten.
    • Durchsetzung von Ansprüchen aus unlauterem Wettbewerb im Zusammenhang mit dem Design eines Pharmaprodukts im Wege einstweiliger Verfügungsverfahren und Hauptsacheverfahren vor verschiedenen Gerichten im Rahmen einer europaweite gerichtlichen Auseinandersetzung.
    • Konzernweite Vertretung in Fragen des unlauteren Wettbewerbs im Zusammenhang mit der Zulassung von Kosmetika sowie der Werbung für Medizinprodukte, umfassend eine Vielzahl von Hauptsacheverfahren gegen verschiedene Wettbewerber in den Bereichen Zahn- und Haarpflege.
    • Beratung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell für den Erwerb von Zelllinien und Antikörpern.
    • Beratung eines langjährigen Mandanten im Zusammenhang mit Produkteinführungen, Werbematerialien und -aussagen, einschließlich lebensmittelrechtlicher Aspekte.
    • Umfassende Vertretung in umfangreichen Gerichtsverfahren im Bereich des unlauteren Wettbewerbs, etwa gegen ein bekanntes Unternehmen im Zusammenhang mit der Verwendung einer Bezeichnung für neue TV-Technologie sowie in verschiedenen Gerichts- und Verwaltungsverfahren betreffend eine Bezeichnung für vernetzte Gegenstände.
    • Umfassende und ständige Beratung eines Süßwarenunternehmens im Marken- und Wettbewerbsrecht im Zusammenhang mit der Markteinführung und dem Vertrieb seiner neuesten Süßwarenprodukte, einschließlich der weltweiten rechtlichen Koordination.
    • Dauerhafte Beratung zu Aspekten des Marken-, Design- und Wettbewerbsrechts im Bereich von Beleuchtungsprodukten, insbesondere im Zusammenhang mit Produkteinführungen, Werbung und Ansprüchen gegenüber Nachahmern.

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